- Widerrufsanspruch
- Anspruch auf ⇡ Widerruf von widerrechtlichen Ehrverletzungen, bes. auch kreditschädigenden Behauptungen (⇡ Kreditgefährdung). W. ist, entsprechend der ⇡ vorbeugenden Unterlassungsklage, auch ohne ⇡ Verschulden des Verletzers gegeben, wenn der Widerruf das geeignete Mittel zur Beseitigung oder Abschwächung der noch fortdauernden Störung ist.
Lexikon der Economics. 2013.